Freistellungsbescheinigung der Allianz Handwerker Services
Die Allianz Handwerker Services GmbH ist als Empfänger von Bauleistungen befreit von Steuerabzug nach §48 b Abs. 1 Satz1 EStG. Die Bescheinigung finden Sie zum Download hier.
Servicequalität der Allianz Handwerker Services durch den TÜV erneut bestätigt
MÜNCHEN. Prüfsiegel "Service tested" mit Gesamtnote 1,9 vergeben / Messung der Kundenzufriedenheit auf Basis einer repräsentativen Befragung